Verwaltungsgerichtshof 94/09/0323

94/09/0323Verwaltungsgerichtshof19.01.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird, sofern sie sich gegen die Verhängung der Suspendierung nach § 112 Abs. 3 BDG 1979 richtet, als unzulässig zurückgewiesen.

Die Behandlung über die Beschwerde gegen den Einleitungsbeschluß wird einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.

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