Verwaltungsgerichtshof 94/09/0315

94/09/0315Verwaltungsgerichtshof24.02.1995

Regest

Allgemein Beweismittel Urkunden Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0315

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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