Verwaltungsgerichtshof 94/09/0236

94/09/0236Verwaltungsgerichtshof19.01.1995

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung, also in seinem Straf- und Kostenausspruch, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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