Verwaltungsgerichtshof 94/09/0089

94/09/0089Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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