Verwaltungsgerichtshof 94/09/0085

94/09/0085Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses Intimation Zurechnung von Bescheiden Unterschrift des Genehmigenden Unterschrift Genehmigungsbefugnis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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