Verwaltungsgerichtshof 94/09/0062

94/09/0062Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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