Verwaltungsgerichtshof 94/09/0030

94/09/0030Verwaltungsgerichtshof16.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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