Verwaltungsgerichtshof 94/09/0029

94/09/0029Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.