Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
94/09/0024•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0024
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen, als der Beschwerdeführer im Spruchabschnitt 1. des angefochtenen Bescheides für schuldig erkannt wurde, er habe in einer von ihm verfaßten dienstlichen Meldung an das LGK für Tirol vom 21. Dezember 1989 den Kommandanten des GP T, AbtInsp. W, beschuldigt, über ihn Intrigen zu inszenieren, und ihn weiters der Hinterhältigkeit bezichtigt und hiedurch gegen die Dienstpflichten nach § 43 Abs. 2 iVm § 91 BDG 1979 verstoßen; im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.