Verwaltungsgerichtshof 94/09/0008

94/09/0008Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Regest

Behördenorganisation Instanzenzug sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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