Verwaltungsgerichtshof 94/08/0278

94/08/0278Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen von S 505,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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