Verwaltungsgerichtshof 94/08/0268

94/08/0268Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Ermessen Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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