Verwaltungsgerichtshof 94/08/0256

94/08/0256Verwaltungsgerichtshof02.07.1996

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung und andere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0256

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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