Verwaltungsgerichtshof 94/08/0252

94/08/0252Verwaltungsgerichtshof05.09.1995

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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