Verwaltungsgerichtshof 94/08/0239

94/08/0239Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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