Verwaltungsgerichtshof 94/08/0123

94/08/0123Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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