Verwaltungsgerichtshof 94/08/0122

94/08/0122Verwaltungsgerichtshof02.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von § 12.500,-binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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