Verwaltungsgerichtshof 94/08/0103

94/08/0103Verwaltungsgerichtshof27.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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