Verwaltungsgerichtshof 94/08/0080

94/08/0080Verwaltungsgerichtshof02.07.1996

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Vertreter Konsulenten Inkassanten Kontrollore uä

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Begehren auf Ersatz von Barauslagen in der Höhe von S 540,-- wird abgewiesen.

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