Verwaltungsgerichtshof 94/08/0028

94/08/0028Verwaltungsgerichtshof08.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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