Verwaltungsgerichtshof 94/07/0151

94/07/0151Verwaltungsgerichtshof14.03.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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