Verwaltungsgerichtshof 94/07/0125

94/07/0125Verwaltungsgerichtshof15.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das in der Gegenschrift des W (vertreten durch Dr. J, Rechtsanwalt in I) enthaltene Begehren auf Kostenzuspruch wird zurückgewiesen.

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