Verwaltungsgerichtshof 94/07/0119

94/07/0119Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jede beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- für jede von ihr erhobene Beschwerde binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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