Verwaltungsgerichtshof 94/07/0118

94/07/0118Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Sachverhaltsermittlung Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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