Verwaltungsgerichtshof 94/07/0112

94/07/0112Verwaltungsgerichtshof15.11.1994

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Besondere Rechtsgebiete Diverses Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.282,50, die Zweit- und Drittbeschwerdeführer haben dem Bund insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 2.282,50 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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