Verwaltungsgerichtshof 94/07/0095

94/07/0095Verwaltungsgerichtshof14.03.1995

Regest

Masseverwalter nachträgliche Vollmachtserteilung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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