Verwaltungsgerichtshof 94/07/0081

94/07/0081Verwaltungsgerichtshof14.03.1995

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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