Verwaltungsgerichtshof 94/07/0074

94/07/0074Verwaltungsgerichtshof28.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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