Verwaltungsgerichtshof 94/07/0067

94/07/0067Verwaltungsgerichtshof15.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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