Verwaltungsgerichtshof 94/07/0054

94/07/0054Verwaltungsgerichtshof27.09.1994

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteiengehör Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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