Verwaltungsgerichtshof 94/07/0042

94/07/0042Verwaltungsgerichtshof28.03.1995

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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