Verwaltungsgerichtshof 94/07/0040

94/07/0040Verwaltungsgerichtshof28.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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