Verwaltungsgerichtshof 94/07/0035

94/07/0035Verwaltungsgerichtshof27.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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