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94/07/0015•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0015
94/07/0015Verwaltungsgerichtshof19.05.1994
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Die Beschwerde wird im Umfang ihrer Bekämpfung des Spruchpunktes II des angefochtenen Erkenntnisses zurückgewiesen.
Im Umfang der Bekämpfung des Spruchpunktes I des angefochtenen Erkenntnisses wird die Beschwerde für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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