Verwaltungsgerichtshof 94/06/0268

94/06/0268Verwaltungsgerichtshof23.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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