Verwaltungsgerichtshof 94/06/0245

94/06/0245Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0245

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von S 13.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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