Verwaltungsgerichtshof 94/06/0233

94/06/0233Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Regest

Maßgebender Zeitpunkt Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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