Verwaltungsgerichtshof 94/06/0228

94/06/0228Verwaltungsgerichtshof26.01.1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1995

Spruch

1. Der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F vom 20. Jänner 1987, Zl. Ba-031-6-Rot-27/1987, ist infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften rechtswidrig;

2. der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F vom 16. Mai 1989, Zl. Ba-131-9-Rot-27/4-1989, betreffend Erteilung einer Benützungsbewilligung, ist inhaltlich rechtswidrig.

3. Der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F vom 25. März 1987, Zl. Ba-131-9-Rot-27/1987, ist nicht rechtswidrig.

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