Verwaltungsgerichtshof 94/06/0222

94/06/0222Verwaltungsgerichtshof17.11.1994

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1994

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des S wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des W wird als unbegründet abgewiesen.

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