Verwaltungsgerichtshof 94/06/0197

94/06/0197Verwaltungsgerichtshof16.03.1995

Regest

Fertigungsklausel Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 11.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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