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94/06/0194•Verwaltungsgerichtshof 94/06/0194
94/06/0194Verwaltungsgerichtshof23.11.1995
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen zu gleichen Teilen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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