Verwaltungsgerichtshof 94/06/0190

94/06/0190Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.970,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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