Verwaltungsgerichtshof 94/06/0186

94/06/0186Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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