Verwaltungsgerichtshof 94/06/0185

94/06/0185Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis gesetzlicher Vertreter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben gemeinsam der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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