Verwaltungsgerichtshof 94/06/0181

94/06/0181Verwaltungsgerichtshof26.01.1995

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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