Verwaltungsgerichtshof 94/06/0152

94/06/0152Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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