Verwaltungsgerichtshof 94/06/0127

94/06/0127Verwaltungsgerichtshof11.08.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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