Verwaltungsgerichtshof 94/06/0100

94/06/0100Verwaltungsgerichtshof09.06.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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