Verwaltungsgerichtshof 94/06/0096

94/06/0096Verwaltungsgerichtshof17.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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