Verwaltungsgerichtshof 94/06/0069

94/06/0069Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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